26. Jan 2021
Viele Menschen mit primären Immundefekten sind besorgt über die Gefahren der Corona-Pandemie. Nun ist ein wichtiger Schritt erfolgt, um sie stärker zu schützen: Die ständige Impfkommission (STIKO) des Robert Koch-Instituts (RKI) hat ihre Impfempfehlungen weiter modifiziert.
Das ist neu: Menschen mit seltenen, schweren Vorerkrankungen sind noch stärker in den Mittelpunkt gerückt worden. Insbesondere diejenigen, für die bisher keine ausreichende wissenschaftliche Evidenz bezüglich des Verlaufes bezüglich des Verlaufs von COVID-19 vorliegt.
Priorisierte Patienten? Entscheidung im Einzelfall
Die klare Empfehlung der Kommission lautet: Für diese genannte Personengruppe, zu denen auch Patientinnen und Patienten mit PID gehören, ist eine priorisierte Impfung in Einzelfallentscheidung grundsätzlich möglich. Das bedeutet, dass Immundefekt-Patienten auf Empfehlung bzw. Bescheinigung ihres Arztes früher geimpft werden können als die „Gruppe 3“, der sie grundsätzlich zugeordnet sind.
Wie erhalte ich ein Attest für eine prioritäre Impfung?
Wenn Sie von einem Immundefekt betroffen sind, können Sie sich von dem behandelnden Arzt (zum Beispiel im Immundefektzentrum) eine Bescheinigung ausstellen lassen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung nennt folgendes Beispiel für den formlosen Bescheinigungstext: „Bei Herrn Klaus Mustermann liegt eine Erkrankung im Sinne von Paragraf 3 Ziffer 2 der Impfverordnung vor“ oder „Bei Herrn Klaus Mustermann liegt eine Erkrankung im Sinne von Paragraf 4 Ziffer 2 der Impfverordnung vor.“
Patientenorganisationen begrüßen die Entscheidung
Verschiedene Patientenvereinigungen haben die überarbeitete Fassung der COVID-19-Impfempfehlungen ausdrücklich begrüßt, darunter Patientenorganisation für angeborene Immundefekte (dsai e.V) und die die Allianz Chronischer Seltener Erkrankungen (ACHSE). Ein wichtiger Schritt zur Reduzierung des Risikos für Immundefektpatienten und Menschen mit anderen seltenen Erkrankungen.
Wenn Sie sich für den genauen Wortlaut der STIKO-Empfehlungen interessieren, empfehlen wir die Lektüre des „Epidemiologischen Bulletins“ des RKI vom 14.01.2021. Sie können es kostenlos auf der RKI-Website herunterladen.
Informationen zum Thema angeborener Immundefekt und Coronavirus finden Sie bei der dsai
Aktuelle Stellungnahmen der ACHSE sind in deren COVID-19-Informationscenter zusammengestellt
Über die Art der benötigten Bescheinigungen können Sie und Ihre behandelnden Ärzte sich bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung informieren.
Sie haben noch Fragen zur Corona-Schutzimpfung im Allgemeinen? Die Plattform „Zusammen gegen Corona“ des Bundesministeriums für Gesundheit bietet viele gut verständliche Informationen.