27. Apr 2020
Was gilt für Kinder mit Immundefekt in Zusammenhang mit COVID-19?
Die Ankündigung,
dass Schulen und Kitas wieder öffnen, bringt in manchen Familien Fragen
mit sich. Viele Eltern, deren Kind von einem
Immundefekt betroffen ist, machen sich Gedanken, wie sie mit der
Situation umgehen sollen. Umso
wichtiger, jetzt den Überblick zu behalten und die richtigen Entscheidungen zu
treffen.
Spezialisierte Ärzte und Fachgesellschaften geben Tipps und Hinweise. Wir haben einige zusammengestellt (Stand: 27.04.2020). Für aktuelle Informationen informieren Sie sich bitte auch über die offiziellen Stellen wie zum Beispiel die API (www.api-ev.eu) – weitere Links siehe Ende des Artikels.
Unterschiedliche Risiken für Menschen mit Immundefekt
Der Arbeitsgemeinschaft Pädiatrische Immunologie (kurz API) gehören Ärzte und Wissenschaftler aus Deutschland, Österreich und der Schweiz an. Sie befassen sich intensiv mit der Erkennung, Erforschung und Therapie von Immunsystemerkrankungen bei Kindern und Jugendlichen.
Die API verweist darauf, dass es derzeit noch keine ausreichenden Daten zu dem gesamten Themenkomplex gibt. Die Entwicklungen werden laufend beobachtet, Empfehlungen werden aktualisiert.
In Bezug auf COVID-19 bzw. SARS-CoV2 sprechen die API-Experten derzeit von zwei Patientengruppen, für die wohl unterschiedliche Risiken bestehen:
Nach aktuellem Wissensstand gehen die API-Experten davon aus, dass der Infektionsverlauf bei der ersten Gruppe ähnlich verläuft wie bei Patienten ohne Immundefekt. Für die zweite Patientengruppe besteht vermutlich ein höheres Risiko für eine schwere SARS-CoV2-Infektion. Zusätzlich kann hier auch bei einem milden Verlauf die Virusausscheidung verlängert sein. Bei dieser Gruppe ist also mehr Vorsicht geboten.
Wer sich nicht sicher ist, ob sein Kind zur Gruppe 1 oder
2 gehört, sollte dies mit dem behandelnden Ärzteteam / Spezialistenteam für
Immundefekte besprechen.
Wie so oft gilt, dass keine allgemeine Empfehlung, das
persönliche Gespräch mit den behandelnden Ärzten ersetzen kann. In dem Immundefektzentrum,
in dem das Kind behandelt wird, kennt man seine Krankheitsgeschichte und die
individuellen Besonderheiten am besten und kann die Eltern beraten.
Generell empfiehlt die API auch bei Kindern die
Einschätzung anhand der oben genannten beiden Gruppen. Entspricht das
Krankheitsbild des Kindes der Patientengruppe 1, können die allgemeinen
Vorgaben, die für alle anderen Kinder gelten, auch für das Kind mit Immundefekt
ausreichen. Der Schulbesuch oder der Besuch der Kita ist dann in den meisten
Fällen möglich.
Gehört ein Kind mit Immundefekt zur Patientengruppe 2,
kann der behandelnde Arzt eine Befreiung vom Schulbesuch indizieren. Gegebenenfalls
wird dann auch ein Elternteil von der Arbeit freigestellt.
Die Regelung zur Wiederöffnung von Schulen und Kitas ist
von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Der Deutschlandfunk hat (17.04.2020)
einen Überblick über die Länderregelungen zusammengestellt (https://www.deutschlandfunk.de/coronavirus-wann-oeffnen-die-schulen-wieder-uebersicht.1939.de.html?drn:news_id=1124712). Wer Details zum eigenen Bundesland
/ Wohnort erfahren möchte, kann sich auf den Seiten seiner Landesregierung und
oft auch auf der Website der Schule oder Kita informieren. Die meisten Schulen
und Betreuungseinrichtungen haben in den letzten Wochen auch entsprechende
Informationskanäle geschaffen und informieren die Familien z.B. per E-Mail.
Tipps für alle Eltern in Verbindung mit COVID-19 vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe: Wenn sich der Alltag massiv verändert, spüren das auch schon die Jüngsten, ob mit oder ohne Immundefekt. Es ist wichtig, die Kinder gezielt zu unterstützen und zu stärken. Im Download zum Thema geht es unter anderem um ausreichend Bewegung, einen angemessenen Umgang mit der Berichterstattung und kindgerechte Erklärungen.
Aktuelle Veröffentlichungen der Bundesregierung zum Thema „Corona“ finden Sie unter www.zusammengegencorona.de/.
Informationen für Familien sind dort ebenfalls zusammengestellt, inklusive Links auf weitere Seiten zu Spezialthemen wie dem aktuellen Arbeitsrecht für Eltern: https://www.zusammengegencorona.de/informieren/informationen-alltag/