languageSelector_dedelanguageSelector_de

Immundefekt und Schwerbehinderung

Nach dem Sozialgesetzbuch gelten Menschen als schwerbehindert, wenn ein Grad der Behinderung (GdB) von 50 % oder mehr festgestellt wurde. Für einige so genannte „Nachteilsausgleiche“, z.B. besonderer Kündigungsschutz und Zusatzurlaub ist ein solcher Ausweis notwendig. Auch zum Erlangen bestimmter Ermäßigungen (z.B. bei Bus und Bahn) muss der Schwerbehindertenausweis vorgelegt werden.

Beantragung

Der Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis kann bei der Kommunalverwaltung am Wohnsitz oder beim zuständigen Versorgungsamt gestellt werden. Entsprechende Antragsformulare halten Kommunalverwaltungen, Versorgungsämter, Fürsorgestellen, Sozialämter, Behindertenverbände oder Vertretungen für Schwerbehinderte in Betrieben bereit.

Weitere Informationen

Mehr zum Thema Schwerbehindertenausweis erfahren Sie auf den Seiten des Familienratgebers, einer Initiative der Aktion Mensch, oder auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales im Ratgeber für Menschen mit Behinderung.

Erfahren Sie mehr

Immundefektzentrum finden

Immundefektzentren

Emotionale Unterstützung

Emotionale Unterstützung

Finanzielle Unterstützung

Finanzielle Unterstützung

Bild

Sport

Reisen mit Immundefekt

Reisen

Bild

Immundefekte bei Kindern

Datenschutzhinweis

Um unsere Website zu verbessern und Ihnen ein großartiges Website-Erlebnis zu bieten, nutzen wir auf unserer Seite Cookies und Trackingmethoden. In den Privatsphäre-Einstellungen können Sie einsehen, welche Dienste wir einsetzen und jederzeit, auch durch nachträgliche Änderung der Einstellungen, selbst entscheiden, ob und inwieweit Sie diesen zustimmen möchten.

Notwendige Cookies werden immer geladen