25. Jan 2017
Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat in einer aktuellen Presseerklärung mitgeteilt, dass es Vorteile für ein Neugeborenen-Screening auf schwere Immundefekte sieht.
Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat in einer aktuellen Presseerklärung mitgeteilt, dass es Vorteile für ein Neugeborenen-Screening auf schwere Immundefekte sieht.
Eine Einführung des Neugeborenen-Screenings ermöglicht eine frühzeitige Diagnose der Erkrankung. Dadurch kann schnell eine Infektionsprophylaxe kombiniert mit einer frühzeitigen kurativen Behandlung (allogene Knochenmark- oder Stammzelltransplantation) durchgeführt werden, die für viele Kinder lebensrettend ist.
Auch wenn das IQWiG die derzeitigen Daten nicht als ausreichend ansieht, um die Sensitivität und Spezifität des Screenings zu berechnen, hält es diesen Test grundsätzlich für eine Identifizierung von Neugeborenen mit SCID geeignet. Das IQWiG sieht kein Risiko für eine Fehlbehandlung von falsch positiv getesteten Kindern, da bei einem positiven Test eine weitere Abklärung durch Gentests erforderlich ist.
Insgesamt ist die Zahl der betroffenen Kinder sehr klein. Statistiken der gesetzlichen Krankenversicherung berichten für das Jahr 2013 von 21 Fällen bei unter einjährigen Kindern.
Weiterführende Informationen sind in der Pressemitteilung des IQWiG (Link) sowie dem Abschlussbericht zu entnehmen (Link).
Auf der Basis dieses Abschlussberichts wird der GB-A die Entscheidung treffen, ob das Screening auf SCID in das Neugeborenen-Screening mit aufgenommen wird.