Immundefekt und Schwerbehinderung
Nach dem Sozialgesetzbuch gelten Menschen als schwerbehindert, wenn ein Grad der Behinderung (GdB) von 50 % oder mehr festgestellt wurde. Für einige so genannte „Nachteilsausgleiche“, z.B. besonderer Kündigungsschutz und Zusatzurlaub ist ein solcher Ausweis notwendig. Auch zum Erlangen bestimmter Ermäßigungen (z.B. bei Bus und Bahn) muss der Schwerbehindertenausweis vorgelegt werden.
Beantragung
Der Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis kann bei der Kommunalverwaltung am Wohnsitz oder beim zuständigen Versorgungsamt gestellt werden. Entsprechende Antragsformulare halten Kommunalverwaltungen, Versorgungsämter, Fürsorgestellen, Sozialämter, Behindertenverbände oder Vertretungen für Schwerbehinderte in Betrieben bereit.
Weitere Informationen
Mehr zum Thema Schwerbehindertenausweis erfahren Sie auf den Seiten des Familienratgebers, einer Initiative der Aktion Mensch, oder auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales im Ratgeber für Menschen mit Behinderung.
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21. Dezember 2011

